Ehrenamt stärken, jugendverbandsfeindliche Strukturen beseitigen – nicht erst 2030

23.04.2023 | Positionierung

Die Jugendverbände ziehen eine kritische Bilanz zur Zusammenarbeit mit der Erzdiözese Freiburg und fordern konkrete Verbesserungen.

Im vergangenen Jahr hat die Zusammenarbeit des Erzbistums Freiburg mit den Jugendverbänden einen Tiefpunkt erreicht. Diese war geprägt von Kommunikationsproblemen –Anfragen wurden erst nach Monaten bearbeitet oder in Gänze ignoriert -, nicht eingehaltenen Absprachen, Eingriffen in die Autonomie der Jugendverbände und dabei nicht zuletzt auch von Machtmissbrauch durch Vertreter*innen des Erzbistums.
 
Uns wird das Gefühl vermittelt, dass unser größtenteils ehrenamtlicher Einsatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Kirche vom Erzbistum nicht wertgeschätzt, teilweise sogar nicht gewollt ist. In vielen Bereichen müssen wir wahrnehmen, dass unsere Arbeit vom Erzbistum geradezu boykottiert wird. Exemplarisch seien Anstellungsprozesse, Digitalisierungsprozesse im Verband und Satzungsgenehmigungen genannt.
 
Hierbei werden Konflikte – struktureller sowie inhaltlicher Art – immer an den Stellen ausgetragen, an denen ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis der Jugendverbände zum Erzbistum besteht. Unsere Anliegen werden nicht gehört, es besteht keine Möglichkeit für uns, uns zur Wehr zu setzen oder auch nur auf Augenhöhe mit den Vertreter*innen des Erzbistums ins Gespräch zu kommen. Wir fühlen uns oft hilflos und wütend angesichts des Umgangs, den das Bistum gegenüber jungen Menschen, die freiwillig einen großen Teil ihres Lebens dem Dienst für Kinder und Jugendliche widmen, an den Tag legt.
 
Durch die noch heute bestehenden Machtstrukturen und den andauernden Machtmissbrauch durch Verantwortliche im Erzbistum Freiburg ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Erzbistum aktuell nicht möglich.
 
Für uns als BDKJ steht daher nun ein Paradigmenwechsel an:
Wir sehen uns gezwungen, unsere Probleme öffentlichkeitswirksam an die Verantwortlichen heranzutragen.Wir sind Teil der römisch-katholischen Kirche
und wollen teilhaben an ihrer Sendung. Unsere Tätigkeit verstehen wir als Dienst an Kindern und Jugendlichen. In unser Arbeit vermitteln wir christliche Werte und leben Gemeinschaft. Aktuell nehmen wir wahr, dass unsere Themen nicht ernst genommen werden. Deshalb können wir nur und müssen sogar darauf hoffen, durch eine breite Öffentlichkeit endlich echte Veränderung und ein echtes Umdenken in Gang zu setzen.
 
Darum fordern wir:
  • Ehrenamtlich in unserer Kirche tätige Personen müssen die Wertschätzung erfahren, die sie für ihren Einsatz verdienen. Die Arbeit der kirchlichen Verwaltung muss darauf ausgerichtet sein, Ehrenamtliche bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu fördern.
  • Der Umgang mit Macht in unserem Bistum muss entsprechend unseres
    Beschlusses „So dringed wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.“ reflektiert und autoritäre Machtstrukturen abgebaut werden. Insbesondere wird dabei der Blick auf Machtmissbrauch durch Entscheidungsträger*innen des Bistums gerichtet. Die Ergebnisse aus dem Synodalforum I ”Macht und
    Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am
    Sendungsauftrag” werden aktiv zur Umsetzung gebracht.
  • Die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Kirche müssen ernst genommen werden. Bei für diese Zielgruppe relevanten Entscheidungen und Debatten wird für eine Möglichkeit der Beteiligung gesorgt.
Die konkrete Anwendung dieser Forderungen bedeutet für uns:
  • Dem Ministrantenverband wird UNVERZÜGLICH die kirchliche Anerkennung bewilligt.
  • Die Satzungen des BDKJ und aller seiner Jugendverbände sind zu genehmigen. In Zukunft respektiert das Bistum die demokratische Autonomie der Verbände. In demokratischen Prozessen debatierte und beschlossene Satzungen dürfen auch in Zukunft nicht aufgrund der politischen Entscheidungen und Ansichten einzelner Machtträger*innen unseres Bistums scheitern.
  • Der Ablauf von Anstellungsprozessen in der Abteilung wird intern
    vollständig reflektiert und überarbeitet. Verbindliches Ziel muss sein, dass zwischen Zusage des*der Bewerber*in und Beginn der Tätigkeit maximal
    vier Wochen, in frühzeitig begründeten Ausnahmen maximal sechs Wochen vergehen.
  • Das Bistum nimmt Bemühungen auf, gemeinsam mit der MAV eine
    Dienstvereinbarung zu erstellen, die insbesondere die Nutzung digitaler Tools und Dienstgeräte umfasst. Insbesondere muss die Nutzung von Diensthandys für Mitarbeitende so schnell wie möglich ermöglicht werden, damit haupt- und ehrenamtlich Tätige in der kirchlichen Jugendarbeit sinnvoll zusammenarbeiten können. Bei der Nutzung digitaler Tools ist hierbei proaktiv Feedback aus den Reihen der Jugendverbände einzuholen, um sicherzustellen, dass hauptamtliche Mitarbeiter*innen (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen) die Tools verwenden dürfen, die ehrenamtliche Jugendliche nutzen und in den Verbänden bereits eingesetzt werden.
  • Das Erzbistum erkennt die Jugendverbände als wertvollen Teil unserer Kirche an und unterstützt die Arbeit in den Gruppen vor Ort nach Kräften. Insbesondere muss es verbandlichen Jugendgruppen vor Ort möglich sein, kirchliche Räumlichkeiten entgeltfrei zu nutzen. Jugendleiter*innen dürfen nicht von Verantwortlichen der Kirche unter Druck gesetzt werden, ihre Autonomie als Verein abzulegen.
Um diese Forderungen umzusetzen, gehen wir in den nächsten Jahren folgende Schritte an:
  • Alle bestehenden Kommunikations- und Gesprächsmöglichkeiten mit dem Bistum (Bischofsgespräch, Strategiegespräch mit der Abteilungsleitung,  Jahresgespräch mit dem Generalvikar, Pizzaessen mit dem Rektor des ESA etc.) werden dazu genutzt, unsere Forderungen einzubringen.
  • Um unsere Anliegen effektiver einbringen zu können, verstärkt der BDKJ
    Diözesanverband seine Netzwerkarbeit. Dabei unterstützen die Jugend- und Dekanatsverbände nach ihren Möglichkeiten. Das bedeutet insbesondere:
    – Die Diözesanleitung und der KiPo werden beauftragt, unsere Probleme
    und diesen Beschluss in den Diözesanrat einzubringen und dort für
    Unterstützung in unseren Anliegen zu werben.
    – Die Diözesanleitung wird beauftragt, sich zu diesem Beschluss mit
    den Diözesanverbänden anderer Bistümer – insbesondere im Rahmen der
    anstehenden Bundeskonferenz der Diözesanverbände –zu vernetzen.
    – Die Diözesanleitung wird beauftragt, nach weiteren
    Netzwerkpartner*innen vor allem im Bereich der katholischen Verbände
    zu suchen und diese aktiv für die Unterstützung unserer Forderungen
    zu gewinnen.
  • Unsere Forderungen werden in der regulären Öffentlichkeitsarbeit des BDKJ Diözesanverbandes platziert. Zudem wird eine Übersichtsseite auf der Homepage erstellt, die die oben aufgeführten Problematiken, die bisherige Entwicklung sowie diesen Beschluss für unsere Mitglieder und externe Stellen verständlich aufbereitet. Im Zuge dessen wird auch ein Sharepic erstellt, sodass die Jugend- und Dekanatsverbände diesen Beschluss leicht im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit einbringen können.
  • Zudem wird die Diözesanleitung dazu beauftragt Pressearbeit zu dem Thema aufzubauen und die Themen dieses Beschlusses nach Möglichkeit in Medien zu platzieren, die auch Menschen außerhalb unserer gewöhnlichen Zielgruppe erreichen.
Die unternommenen Maßnahmen werden auf der Diözesanversammlung 2024 reflektiert und bei Bedarf erweitert. Auf der Diözesanversammlung 2025 reflektieren wir den Effekt unserer Kampagne und ziehen im Zweifelsfall die für uns notwendigen Konsequenzen.
Darüber hinaus sind wir weiterhin offen für Gespräche mit Vertreter*innen des
Bistums, die konstruktiv,mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung und auf
Augenhöhe stattfinden. Denn wir wollen unsere Kirche gemeinsam zu einem Ort machen, der für junge Menschen offen ist und sie willkommen heißt.