Freistellung

  

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So erstellst Du digital deinen Freistellungsantrag:

 
Die Bearbeitung der digitalen Anträge erfolgt in drei Schritten:
 
  1. Halte folgende Daten zum Ausfüllen des Formulars bereit:
    - Adresse deines Arbeitgebers
    - Adresse vom Veranstalter deiner Maßnahme
    - Name und Email-Adresse deiner Verbands-/Pfarrleitung, die den Antrag genehmigen muss.

  2. Das BDKJ-Diözesanbüro erhält automatisch eine Information, wenn dein Antrag von der Verbands-/Pfarrleitung bestätigt wurde und fertigt dann den Freistellungsantrag für den Arbeitgeber aus. Stelle sicher, dass die Person innerhalb von 3 Tagen den Antrag genehmigen kann, denn sonst ist der Freigabelink nicht mehr gültig und du musst den Antrag nochmal stellen.

  3. Du erhältst die Freistellungsunterlagen per Mail an deine angegebene Emailadresse. Diese übermittelst du ausgedruckt oder digital an die zuständige Person in deinem Betrieb. Die Unterlagen enthalten einen Link für die Freistellungsrückmeldung durch den freistellenden Betrieb. Diese Rückmeldung dient rein statistischen Zwecken. Die Information, ob und in welchem Umfang dem Antrag auf Freistellung stattgegeben wird, erhält die Antragsteller*in unmittelbar vom freistellenden Betrieb.
     
WICHTIG:
Anträge sollten mind. 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BDKJ-Diözesanbüro eingegangen sein. 

Antragsteller*in